Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1. Die all­ge­mei­nen Lie­fer- und Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend AGB genannt) gel­ten für alle durch Alex­an­der Har­tung durch­ge­führ­ten Auf­trä­ge, Ange­bo­te, Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen im unter­neh­me­ri­schen Ver­kehr (B2B).

2. Sie gel­ten als ver­ein­bart mit Ent­ge­gen­nah­me der Lie­fe­rung oder Leis­tung bzw. der Annah­me des Ange­bots durch den Kun­den, spä­tes­tens jedoch mit der Annah­me der ent­stan­de­nen Wer­ke zur Veröffentlichung.

3. Der Kun­de kann den Ver­trag gemäß § 649 BGB jeder­zeit schrift­lich kün­di­gen. Die bis zum Zeit­punkt der Kün­di­gung erbrach­ten Leis­tun­gen sind voll­stän­dig zu vergüten.

4. Wenn der Kun­de den AGB wider­spre­chen will, ist die­ses schrift­lich gemäß § 126 BGB vor Ange­bots­un­ter­zeich­nung zu erklä­ren. Abwei­chen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­spro­chen. Abwei­chen­de Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen kei­ne Gül­tig­keit, es sei denn, Alex­an­der Har­tung erkennt die­se schrift­lich an.

5. Die AGB gel­ten im Rah­men einer lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung auch ohne aus­drück­li­che Ein­be­zie­hung für alle zukünf­ti­gen Auf­trä­ge, Ange­bo­te, Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen durch Alex­an­der Har­tung, sofern nicht aus­drück­lich abwei­chen­de Rege­lun­gen getrof­fen werden.

6. Aus­ge­nom­men gemein­sa­mer Pro­duk­ti­ons­ta­ge beschränkt sich die Erreich­bar­keit auf 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr deut­scher Zeit.

II. Auftragsproduktionen

1. Ände­run­gen sei­tens des Kun­den kön­nen vor Beginn der ver­ein­bar­ten Dienst­leis­tung berück­sich­tigt wer­den, sofern sie zumut­bar sind und kei­ne unzu­mut­ba­ren Ein­grif­fe darstellen.

2. Die erstell­ten Kos­ten­vor­anschlä­ge sind unver­bind­lich. Fal­len wäh­rend der Pro­duk­ti­on zusätz­li­che Kos­ten an, sind die­se durch Alex­an­der Har­tung anzu­zei­gen, sobald erkenn­bar wird, dass hier­durch eine Über­schrei­tung der ursprüng­lich ver­an­schlag­ten Gesamt­kos­ten um mehr als 10 % zu erwar­ten ist. Wird die vor­ge­se­he­ne Pro­duk­ti­ons­zeit aus Grün­den über­schrit­ten, die nicht durch Alex­an­der Har­tung ver­ur­sacht wur­den, so ist eine zusätz­li­che Ver­gü­tung auf der Grund­la­ge des ver­ein­bar­ten Zeit­ho­no­rars bzw. in Form einer ange­mes­se­nen Erhö­hung des Pau­schal­ho­no­rars zu leisten.

3. Der Kun­de ver­pflich­tet sich, alle für die Leis­tungs­er­brin­gung erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen, Zugän­ge und Mate­ria­li­en recht­zei­tig zur Ver­fü­gung zu stel­len. Ver­zö­ge­run­gen auf­grund ver­spä­te­ter oder unvoll­stän­di­ger Mit­wir­kung des Kun­den gehen nicht zu Las­ten von Alex­an­der Har­tung und kön­nen zu Ver­schie­bun­gen ver­ein­bar­ter Ter­mi­ne sowie zusätz­li­chen Kos­ten führen.

4. Nach­träg­li­che Erwei­te­run­gen des ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fangs sind als neue Auf­trä­ge zu behan­deln und wer­den zusätz­lich berech­net. Dies gilt ins­be­son­de­re für nicht im ursprüng­li­chen Auf­trag ent­hal­te­ne krea­ti­ve oder tech­ni­sche Leis­tun­gen. Alex­an­der Har­tung behält sich vor, sol­che Zusatz­auf­trä­ge abzulehnen.

5. Alex­an­der Har­tung ist berech­tigt, Leis­tun­gen von Drit­ten, die zur Durch­füh­rung der Pro­duk­ti­on ein­ge­kauft wer­den müs­sen, im Namen und mit Voll­macht sowie für Rech­nung des Kun­den in Auf­trag zu geben.

6. Vor­be­halt­lich einer ander­wei­ti­gen Rege­lung wer­den die Auf­nah­men, die dem Kun­den nach Abschluss der Pro­duk­ti­on zur Abnah­me vor­ge­legt wer­den, durch Alex­an­der Har­tung ausgewählt.

7. Alex­an­der Har­tung über­mit­telt die Daten an den Kun­den digi­tal durch einen von Alex­an­der Har­tung aus­ge­wähl­ten Onlinedienstleister.

8. Ist Alex­an­der Har­tung inner­halb von 14 Kalen­der­ta­gen nach Ablie­fe­rung der Auf­nah­men kei­ne schrift­li­che Män­gel­rü­ge zuge­gan­gen, gel­ten die Auf­nah­men als ver­trags­ge­mäß und män­gel­frei abgenommen.

9. Möch­te der Kun­de Män­gel anzei­gen, so sind die­se Alex­an­der Har­tung schrift­lich inner­halb von 14 Kalen­der­ta­gen nach Erhalt der ent­stan­de­nen Wer­ke mit­zu­tei­len. Sub­jek­ti­ve Beden­ken, wel­che vom künst­le­ri­schen Stil von Alex­an­der Har­tung abwei­chen, gel­ten nicht als Leistungsmängel.

10. Im Fal­le eines Pau­schal­ver­trags beinhal­tet der Auf­trag (sofern nicht aus­drück­lich abwei­chend ver­ein­bart) eine für den Kun­den kos­ten­lo­se Kor­rek­tur­schlei­fe. Jede wei­te­re anfal­len­de Kor­rek­tur­schlei­fe ver­ur­sacht eine ange­mes­se­ne Erhö­hung des Pauschalhonorars.

11. Alex­an­der Har­tung bewahrt die Pro­jekt­da­tei­en bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung der Abschluss­rech­nung und Über­mitt­lung der fina­len Datei­en auf. Nach Pro­jekt­ab­schluss erfolgt kei­ne wei­te­re Auf­be­wah­rung, es sei denn, dies wur­de geson­dert schrift­lich ver­ein­bart und vergütet.

III. Urheber- und Nutzungsrechte

1. Der Kun­de erkennt an, dass es sich bei den durch Alex­an­der Har­tung erstell­ten Wer­ken um urhe­ber­recht­lich geschütz­te Wer­ke han­delt, wel­che zu jeder Zeit Eigen­tum von Alex­an­der Har­tung bleiben.

2. Der Kun­de erwirbt mit voll­stän­di­ger Zah­lung der Abschluss­rech­nung ein ein­fa­ches Nut­zungs­recht, zeit­lich begrenzt auf ein Jahr ab Über­ga­be der fina­len Wer­ke, um die ver­ein­bar­ten und durch Alex­an­der Har­tung erstell­ten Foto- und Video­in­hal­te für eige­ne Zwe­cke kom­mer­zi­ell nut­zen, also digi­tal ver­brei­ten und öffent­lich zugäng­lich machen zu dürfen.

3. Aus­schließ­li­che Nut­zungs­rech­te, medi­en­be­zo­ge­ne oder räum­li­che Exklu­siv­rech­te oder Sperr­fris­ten müs­sen geson­dert ver­ein­bart wer­den und bedin­gen einen Auf­schlag von min­des­tens 100 % auf das jewei­li­ge Grundhonorar.

4. Der Kun­de hat das Mate­ri­al sorg­fäl­tig und pfleg­lich zu behan­deln und darf es an Drit­te nur zu geschäfts­in­ter­nen Zwe­cken der Sich­tung, Aus­wahl und tech­ni­schen Ver­ar­bei­tung weitergeben.

5. Ver­än­de­run­gen der Wer­ke jeg­li­cher Art gemäß § 39 UrhG sowie das Nach­stel­len und Anfer­ti­gen von neu ent­ste­hen­den urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken auf Grund­la­ge des durch Alex­an­der Har­tung erstell­ten Werks erfor­dern die schrift­li­che Zustim­mung durch Alex­an­der Hartung.

6. Der Kun­de ist nicht berech­tigt, sei­ne erwor­be­nen Nut­zungs­rech­te ganz oder teil­wei­se auf Drit­te, auch nicht auf ande­re Kon­zern- oder Toch­ter­un­ter­neh­men, zu übertragen.

7. Alex­an­der Har­tung behält sich das Recht vor, die erstell­ten Wer­ke für die Eigen­wer­bung zu nut­zen. Dies umfasst die Ver­wen­dung auf der eige­nen Web­site, in den eige­nen Social-Media-Pro­fi­len sowie für Print- und Digi­tal­me­di­en im Rah­men der Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on (z.B. Mes­se­stän­de, Prä­sen­ta­tio­nen, Broschüren).

IV. Rechtliche Verantwortung und Haftung

1. Der Kun­de ist für die recht­li­che Zuläs­sig­keit der Inhal­te selbst ver­ant­wort­lich und stellt Alex­an­der Har­tung von ent­spre­chen­den Ansprü­chen Drit­ter frei.

2. Alex­an­der Har­tung haf­tet nicht für die Nicht­er­fül­lung oder Ver­zö­ge­rung von Pflich­ten, wenn die­se durch Umstän­de ver­ur­sacht wer­den, die außer­halb der zumut­ba­ren Kon­trol­le des Dienst­leis­ters lie­gen (höhe­re Gewalt), wie Natur­ka­ta­stro­phen, Krieg, Streik, Pan­de­mien oder behörd­li­che Anordnungen.

3. Die Haf­tung von Alex­an­der Har­tung ist auf gro­be Fahr­läs­sig­keit und Vor­satz beschränkt. Für leicht fahr­läs­si­ge Pflicht­ver­let­zun­gen haf­tet Alex­an­der Har­tung nur bei Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten und begrenzt die Haf­tung auf den typi­scher­wei­se vor­her­seh­ba­ren Schaden.

4. Es liegt in der Ver­ant­wor­tung des Kun­den, frist­ge­recht alle not­wen­di­gen Rech­te zum Fil­men, Foto­gra­fie­ren und Flie­gen von Droh­nen (falls vor­ge­se­hen) an allen Pro­duk­ti­ons­or­ten einzuholen.

5. Ab dem Zeit­punkt der ord­nungs­ge­mä­ßen Lie­fe­rung des Mate­ri­als ist der Kun­de für des­sen sach­ge­mä­ße Ver­wen­dung verantwortlich.

6. Der durch Alex­an­der Har­tung erstell­te Social-Media-Con­tent wur­de nach bes­tem Wis­sen und auf Basis aktu­el­ler Markt­ent­wick­lun­gen erstellt. Eine Garan­tie für den Erfolg oder das Errei­chen bestimm­ter KPIs kann nicht über­nom­men wer­den, da der Erfolg von ver­schie­de­nen, auch exter­nen Fak­to­ren abhängt (z.B. Algo­rith­mus-Ände­run­gen der Platt­for­men, Markt­ver­än­de­run­gen, Umset­zung durch den Kunden).

7. Bei Ver­stö­ßen gegen die Nut­zungs­ver­ein­ba­rung wird eine Ver­trags­stra­fe in Höhe von 2.500 EUR pro Werk und Ver­stoß­fall fällig.

V. Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Der Kun­de zahlt das Hono­rar, wenn nicht anders fest­ge­legt, in zwei Schrit­ten: Begin­nend mit einer Abschlags­rech­nung in Höhe von 50 % des ver­ein­bar­ten Gesamt­ho­no­rars nach Ange­bots­an­nah­me und abschlie­ßend (inkl. aller im Koope­ra­ti­ons­zeit­raum zusätz­lich ange­fal­le­nen Pro­jekt­kos­ten) mit der Zah­lung der Schluss­rech­nung nach dem Erhalt der fina­len Daten.

2. Für jede gestell­te Rech­nung gilt, wenn nicht anders aus­ge­wie­sen, ein Zah­lungs­ziel von 14 Kalendertagen.

3. Fol­gen­de Kos­ten sind, soweit nicht aus­drück­lich und schrift­lich anders ver­ein­bart, nicht im ver­ein­bar­ten Hono­rar ent­hal­ten und wer­den dem Kun­den geson­dert in Rech­nung gestellt:

a) Pro­duk­ti­ons­kos­ten wie die Anmie­tung von Dreh­or­ten, Requi­si­ten und tech­ni­scher Ausstattung,

b) Rei­se- und Über­nach­tungs­kos­ten nach tat­säch­li­chem Auf­wand zzgl. einem zu ver­ein­ba­ren­dem Auf­wands­er­satz für die Reisezeit,

c) Hono­ra­re und Gebüh­ren für exter­ne Dienst­leis­ter (ins­be­son­de­re Models, Foto­gra­fen, Videografen),

d) Lizenz­ge­büh­ren für die Nut­zung von Musik, Bil­dern, Vide­os und sons­ti­gen urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werken,

e) Sons­ti­ge durch die Leis­tungs­er­brin­gung erfor­der­li­che Fremdleistungen.

4. Beson­ders dring­li­che Anfra­gen mit Lie­fer­zei­ten weni­ger als 24 Stun­den sind grund­sätz­lich mit einem Hono­rar­auf­schlag von 50 % zu ver­gü­ten. Alex­an­der Har­tung infor­miert den Auf­trag­ge­ber vor­ab über die Not­wen­dig­keit die­ses Aufschlags.

5. Die Beauf­tra­gung von kos­ten­pflich­ti­gen Fremd­leis­tun­gen erfolgt erst nach vor­he­ri­ger Abstim­mung und Frei­ga­be durch den Kun­den. Alex­an­der Har­tung wird dem Kun­den hier­zu jeweils vor­ab einen Kos­ten­vor­anschlag zur Geneh­mi­gung vorlegen.

6. Rech­nun­gen sind aus­schließ­lich digi­tal, ohne Abzü­ge und über eine durch Alex­an­der Har­tung bereit­ge­stell­te Zah­lungs­art bezie­hungs­wei­se stan­dard­mä­ßig per SEPA Über­wei­sung zu tätigen.

7. Der Kun­de muss auch dann den vol­len Preis bezah­len, wenn er sich dazu ent­schei­det, Auf­nah­men nach­träg­lich doch nicht nut­zen zu wollen.

8. Eine Auf­rech­nung oder die Aus­übung des Zurück­be­hal­tungs­rechts sind nur mit unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten For­de­run­gen des Kun­den zuläs­sig. Zuläs­sig ist außer­dem die Auf­rech­nung mit bestrit­te­nen, aber ent­schei­dungs­rei­fen Gegenforderungen.

9. Bei Zah­lungs­ver­zug behält sich Alex­an­der Har­tung vor, gemäß §288 BGB Abs. 2 Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 9 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz zu berechnen.

10. Bei Stor­nie­rung inner­halb von 14 Kalen­der­ta­gen vor Pro­duk­ti­ons­be­ginn wer­den fol­gen­de Stor­no­ge­büh­ren fällig:

a) bis 14 Kalen­der­ta­ge vor Pro­duk­ti­ons­be­ginn: 25 % des Gesamthonorars,

b) bis 7 Kalen­der­ta­ge vor Pro­duk­ti­ons­be­ginn: 50 % des Gesamthonorars,

c) bis 48 Stun­den vor Pro­duk­ti­ons­be­ginn: 100 % des Gesamthonorars.

Zusätz­lich wer­den bereits ent­stan­de­ne Fremd­kos­ten sowie alle vor­ab ent­stan­de­nen Kos­ten und geleis­te­ten Leis­tun­gen (wie z.B. Rei­se­kos­ten oder Pro­jekt­pla­nungs­kos­ten) in vol­ler Höhe (100 %) berechnet.

11. Eine Pro­duk­ti­ons­ver­schie­bung inner­halb von 14 Kalen­der­ta­gen vor einem Pro­duk­ti­ons­tag wird wie eine Stor­nie­rung behan­delt und erfor­dert eine erneu­te Buchung durch den Kunden.

12. Ein Ver­trag gilt als been­det, sobald alle fina­len Datei­en an den Kun­den über­mit­telt wur­den und die­ser die Schluss­rech­nung begli­chen hat.

VI. Datenschutz

1. Die Nut­zung des Kon­takt­for­mu­lars und des Mee­ting­ka­len­ders auf unse­rer Web­site dient zur unver­bind­li­chen Anfra­ge und Ver­ein­ba­rung eines unver­bind­li­chen Erstgesprächs.

2. Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfolgt aus­schließ­lich im Rah­men der Geschäfts­ab­wick­lung und unter Ein­hal­tung der DSGVO. Der Kun­de erklärt
sich damit ein­ver­stan­den, dass sei­ne Geschäfts­da­ten für Auf­trags- und Buch­hal­tungs­zwe­cke gespei­chert und ver­ar­bei­tet wer­den. Die Daten wer­den nur zur Erfül­lung des jewei­li­gen Ver­trags genutzt und nicht an unbe­tei­lig­te Drit­te wei­ter­ge­ge­ben. Die aus­führ­li­che Daten­schutz­er­klä­rung ist unter https://alexanderhartung.com/privacy-policy/ einsehbar.

VII. Sonstige Bestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land als ver­ein­bart, selbst bei Pro­duk­tio­nen im Aus­land oder mit Kun­den aus dem Ausland.

2. Neben­ab­re­den zum Ver­trag oder zu die­sen AGB bedür­fen der Text­form zu ihrer Wirksamkeit.

3. Die etwa­ige Nich­tig­keit bzw. Unwirk­sam­keit einer oder meh­re­rer Bestim­mun­gen die­ser AGB berührt nicht die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen. Die Par­tei­en ver­pflich­ten sich, die ungül­ti­ge Bestim­mung durch eine dem Sinn ent­spre­chen­de wirk­sa­me Bestim­mung zu erset­zen, die der ange­streb­ten Rege­lung wirt­schaft­lich und juris­tisch am nächs­ten kommt.

4. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand sind München.